Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Caterers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Caterer sie schriftlich bestätigt.

§2 Vertragsabschluss

Der Caterer hält sich an sein Angebot 30 Kalendertage gebunden. Bis zur Annahme des Auftrages sind alle Angebote freibleibend.

Der Besteller ist an seine Bestellung drei Wochen gebunden. Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Caterers. Lehnt der Caterer die Annahme nicht innerhalb von drei Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Caterer spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl und die endgültige Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende schriftliche Bestellungen werden gesondert nach den Listenpreisen des Caterers berechnet.

Die Beistellung von Speisen und Getränken sowie sonstige Leistungen durch den Veranstalter, die üblicherweise zum Leistungsumfang des Caterers gehören, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und der Zustimmung des Caterers.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn der Caterer sie schriftlich bestätigt.

Sollten Probeessen stattfinden, werden diese mit 49,- pro Person berechnet. Bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber wird dieser Betrag angerechnet. Einer gesonderten schriftlichen Bestätigung bedarf es nicht.

§3 Preise, Preisänderungen

Zu den Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (derzeit 19%) hinzu.

Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Caterers. Übersteigen diese die ursprünglich vereinbarten Preise um mehr als 10%, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Caterer ist bemüht, dem Besteller ein individuelles Angebot zu unterbreiten. Aus diesem Grund sind die Preise für die angegebenen Speisen sowie die Anzahl der Mitarbeiter für die vom Besteller angegebene Personenzahl kalkuliert. Sollte sich die Personenzahl ändern, behält sich der Caterer eine Nachkalkulation vor.

§4 Lieferung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden sollen, bedürfen der Schriftform. Dem Auftraggeber bzw. den von ihm benannten verantwortlichen Personen steht es frei, die Qualität und Quantität der gelieferten Ware bei Anlieferung, spätestens jedoch 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind ausnahmslos schriftlich festzuhalten und sowohl vom Verantwortlichen des Caterers als auch vom Verantwortlichen des Auftraggebers zu unterzeichnen, andernfalls gilt die Lieferung als vom Auftraggeber genehmigt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den gelieferten Gegenständen steht dem Auftraggeber nicht zu. Allfällige Beanstandungen der Veranstaltung sind vom Auftraggeber unverzüglich (wenn möglich vor Ort), spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Veranstaltung bekannt zu geben, widrigenfalls die Leistung als vom Auftraggeber genehmigt gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt der Caterer keine Haftung.

§5 Gewährleistung und Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Caterer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung für derartige Schadensersatzansprüche ist, soweit sie auf Fahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit beruhen, bei Personen- und Sachschäden auf die jeweilige Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Personen- und Sachschäden ist ein Betrag in Höhe von 3.000.000,00 € versichert. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen: Der Auftraggeber trägt die Obhutspflicht für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Gäste werden die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

§6 Zahlungen

Vergütungsansprüche aus Leistungen des Caterers sind wie folgt zur Zahlung fällig: 50 % der Gesamtkosten bei Auftragserteilung. Der Restbetrag ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Endabrechnung. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Caterer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind dort fällig. Unter Ausschluss der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers bestimmt der Caterer, welche Forderungen durch die Zahlung des Bestellers erfüllt sind. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§7 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Rosenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Caterer und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§8 Rücktritt/Stornierung

Rücktritt/Kündigung/Stornierung des Auftraggebers/Bestellers

Kündigt der Auftraggeber den Cateringvertrag (§ 649 BGB), so ist der Caterer berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Arbeitskraft zu berücksichtigen. Für die Berechnung der Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz werden 30% des gesamten Speisenumsatzes angesetzt.

Die Rücktrittspauschalen, die der Caterer in diesem Fall geltend machen kann, betragen

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung 5
  • vom 29. bis 15. Tag vor der Veranstaltung 20%.
  • von 14 Tagen bis 5 Tage vor der Veranstaltung 60%.
  • ab 4 Tage vor der Veranstaltung 80%.
  • ab 1 Tag vor der Veranstaltung 90%.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer. Die Kündigung/Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

Rücktritt des Caterers

Werden vom Caterer in Rechnung gestellte Vorauszahlungen vom Auftraggeber auch innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Caterer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Caterer ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. wenn höhere Gewalt oder vom Caterer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für den Caterer unzumutbar erschweren. Bei berechtigtem Rücktritt des Caterers hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Alle Nebenabreden sind getroffen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Caterer sie schriftlich bestätigt.

Teuber und Schlaghaufer Gbr, Stand Januar 2022